Während es bei S8E ein Einstieg, Aufgrund des derzeit noch benötigten sog. T2-Schein,
eher schwierig ist, ist dies in Klasse S8D nicht der Fall. Dabei sind die technische Bedingungen
nahezu identisch. Bei den zur Verfügung stehenden Antrieben können deren Höhen und damit deren
Flugzeiten nicht ganz erreicht werden. Dies ist für Einsteiger aber auch gar nicht erforderlich. Bei genügend Interesse bestünde durchaus die Möglichkeit, dass ein deutscher Hersteller einen an die S8D-Klasse angepassten Motor auf dem Markt bringt. Erste Gespräche mit diesem Hersteller haben bereits stattgefunden. Wer sich mit den Reizen des Raketengleitfluges angefreundet hat, der wird auch später eine Prüfung auf sich nehmen, um in die höhere Klasse S8E aufsteigen zu können. Auch hier gilt die Notwendigkeit einer breiteren Basis von Abnehmern für die Produktion eines Motors. Dies könnte sich durch die von uns vorgeschlagene Änderung des Sprengstoffgesetzes ändern. Das Bundesinnenministerium ist Aufgrund der Bemühungen der RAMOG, respektive Vertreten durch Herrn Gründler, nicht abgeneigt, eine größere Freigrenze für Raketenmodellantrieb einzuräumen. |
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